Ihr Vertrauen, unsere Verpflichtung.
Unsere Produkte sind für Einzelpersonen garantiert: 1. Der Hersteller gibt eine 2-Jahre-Garantie auf die Ausrüstung (außer für Glühbirnen, Fernbedienungen und andere Betriebsteile) und weitere 5 Jahre auf die Osmose des Schwimmbeckens ab dem Kaufdatum. Zusätzlich gewähren wir nun 20 Jahre Garantie auf die Crystal Vinyl Pools gegen Osmose. Während der Garantiezeit stellt der Hersteller den ordnungsgemäßen Betrieb des Schwimmbeckens sicher. 2. Sobald der Eigentümer des Pools wechselt, ist der Käufer verpflichtet, den Hersteller innerhalb von 14 Tagen zu informieren. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Verlust der Garantie. Durch den Besitzerwechsel wird die Garantie des Pools nicht verlängert (die Garantie wird ab dem Kaufdatum durch den Erstbesitzer gezählt). 3. Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 2 Tagen nach dem Schadenszustand direkt an Poolriese zu melden. 4. Bei einem Geräteausfall ist der Kunde verpflichtet, das betroffene Gerät an unseren Firmensitz zu senden. Dort wird es vom Hersteller technisch begutachtet. Anschließend erfolgt die Entscheidung über kostenlose oder kostenpflichtige Mängelbeseitigung. Garantiemängel (z.B. Fabrikationsfehler) werden innerhalb von 31 Tagen behoben. 5. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens 2 Dienstleistungen pro Jahr durch ein autorisiertes Schwimmbeckenunternehmen zu erbringen. Der Käufer ist verpflichtet, die am Tag der Schwimmbecken-Installation erhaltene Servicekarte zu führen. 6. Die eventuelle Reinigung des Schwimmbeckens auf Anfrage geht zu Lasten des Benutzers und ist nicht Teil der Garantieleistung. 7. Voraussetzung der Garantie ist auch, dass nur professionelle Poolchemie verwendet wird. 8. Die Kosten, die durch einen ungerechtfertigten Einsatz eines Servicetechnikers entstehen, der aufgrund der Fahrlässigkeit oder der Nichtbeachtung der in der Gebrauchsanweisung des Schwimmbeckens enthaltenen Regeln für die Benutzung des Schwimmbeckens den Fehler verursacht hat, gehen zu Lasten des Benutzers. Die Kosten umfassen die Fahrt vom Sitz des Garanten zum Nutzer und zurück, die mit 1,60 Euro netto pro Kilometer berechnet werden, sowie die Kosten für die Arbeitsstunden in Höhe von 50 Euro netto für die Zeit, die vom Weggang des Vertreters des Garanten vom Sitz des Garanten bis zu seiner Rückkehr zum Sitz des Garanten gerechnet wird. 9. Wenn der Garantieantrag vom Hersteller oder der Firma Poolriese positiv beurteilt wird, behält sich die Firma Poolriese das Recht vor, die Reparatur an dem Ort vorzunehmen, an dem das Schwimmbecken beim Käufer installiert wurde. Wenn der Hersteller oder die Firma Poolriese plant, das Schwimmbecken zu reparieren, ist der Käufer verpflichtet, alle Maßnahmen zur Reparatur des Schwimmbeckens zu ergreifen. Wenn solche Maßnahmen nicht ergriffen werden, kann der Hersteller oder die Firma Poolriese keine Reparatur-/Garantieleistungen erbringen. 10. Die Garantie ist nur dann gültig, wenn sie vom Käufer und vom Verkäufer entsprechend dem Lieferdatum unterzeichnet ist. 11. Der Käufer erkennt die Garantiebedingungen an, erklärt, dass er alle bereitgestellten Anweisungen gelesen und die Garantiebedingungen verstanden hat. Die Nichteinhaltung dieser Garantie führt zu einem Verzicht auf die Garantie.