Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Poolriese GmbH, Nächst Neuendorfer Landstr. 55a, 15806 Zossen, Tel. 03377-204-299-0, E-Mail: info@poolriese.de, Amtsgericht Potsdam, HRB 36938 P, USt-IdNr: DE340867939

(im Folgenden: „Poolriese“).

§ 1 Allgemeines
1. Poolriese bietet Leistungen und Produkte im Bereich des Schwimmbadbaus, der Schwimmbadwartung, der Schwimmbadtechnik und des Schwimmbadzubehörs an. Wegen der Einzelheiten der von der Poolriese angebotenen Leistungen und Produkte wird auf das jeweilige Angebot und/oder die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das Angebot von Poolriese richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB), als auch an Unternehmer (§14 BGB).

2. Die nachfolgenden AGB von Poolriese gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Poolriese ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und muss in Textform erfolgen.

3. Individuell getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Geltung von Individualvereinbarungen bedarf es eines schriftlichen Vertrages bzw. einer schriftlichen Zustimmung von Poolriese.

4. Rechtserhebliche Anzeigen und Erklärungen, die nach dem Vertragsschluss und gegenüber abzugeben sind (Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung, etc.) bedürfen – sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Verbrauchern reicht die Textform aus.

5. Hinweis auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nicht unmittelbar abweichendes festgelegt ist.

§ 2 Online-Vertragsschluss

1. Im Falle des Vertragsschlusses mittels Fernkommunikationsmitteln (zB. über die Website poolriese.de oder ebay-kleinanzeigen.de) gilt: Der Kunde kann aus dem Sortiment von Poolriese Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2. Poolriese schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Lieferung Warenverfügbarkeit

1. Angebote von Poolriese sind freibleibend und unverbindlich, sofern auf dem Angebot nicht anders in Textform vermerkt. Ein Vertrag kommt erst durch die unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) oder mit der Ausführung des Auftrags zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch Poolriese. Poolriese ist an verbindliche Angebote maximal 4 Wochen gebunden.

2. Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.

Fristen und Termine

3. Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann als Fixtermine, sofern sie als solche explizit vereinbart worden sind. Im Übrigen sind sämtliche angegebenen Termine und Zeiten, insbesondere für die Ankunft und eine Transitzeit – selbst, wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird – lediglich als geschätzte Termine und Zeiten zu verstehen.

4. Verzögert sich die Leistungserbringung und hat Poolriese diese Verzögerung zu vertreten, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, sofern eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistungserbringung erfolglos verstrichen ist. Ist das bestellte Produkt ohne Verschulden von Poolriese nach Auftragsbestätigung durch Unmöglichkeit der Belieferung durch den Vorlieferanten innerhalb der angegebenen Lieferzeit nicht verfügbar, teilt Poolriese dem Kunden dies unverzüglich mit. Bei einer daraus folgenden Lieferungsverzögerung von mehr als vierzehn Tagen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Poolriese wird eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

5. Ist Poolriese wegen Verzugs mit einer Lieferung oder Leistung oder wegen Unmöglichkeit zum Schadensersatz verpflichtet, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der § 10 dieser AGB beschränkt.

6. In Fällen von außerhalb des Einflussbereichs von Poolriese liegenden bzw. nicht zu vertretenden Ereignissen (Force Majeure), wie zum Beispiel Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, behördliche Anordnungen, Pandemien oder neue gesetzliche Regelungen, wird Poolriese von der rechtzeitigen Liefer- und Leistungsverpflichtung für die Dauer der Störung befreit. Liefer- und Leistungsfristen verschieben sich um die Dauer der Störung. Poolriese wird den Kunden über die Störung angemessen informieren. Ist ein Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie unter Berücksichtigung der vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermine und der beidseitigen Interessen unangemessen lange an und ist einer Partei das Festhalten am Vertrag infolgedessen nicht zumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Parteien, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Lieferung

7. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Poolriese berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen. Die entsprechenden Versandkosten werden im Angebot/Auftragsbestätigung angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

9. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10. Je nach Umfang der Bestellung erfolgt der Versand per Postbrief, Hermes-Paket, DHL oder mit einem Kran-LKW. Liefergebiet ist das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante der in dem Bestellschein angegebenen Lieferadresse.

11. Etwaige Kosten wegen Fehlschlag der Anlieferung oder wegen nicht rechtzeitiger Absage des Liefertermins bzw. wegen nicht geeigneter Zufahrt gehen zu Lasten des Kunden; sie begründen für den Kunden keinen Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.

12. Im Falle der Anlieferung mit einem LKW fällt die Gefahr- und hindernisfreie Zufahrt auf das Grundstück der Lieferanschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden. Gleiches gilt für das Abladen des LKW. Der Kunde hat das dafür erforderliche Personal/Gerät bereitzuhalten. Pools dürfen nur mit einem Ladekran oder mit einem Teleskoplader abgeladen werden.

13. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs nach § 5 die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

14. Zumutbare Teillieferungen und -leistungen sind auch ohne gesonderte Vereinbarung zulässig.

15. Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit paketversandfähiger Ware innerhalb Deutschlands sechs bis acht Werktage. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Zustellung. Nicht paketversandfähige Speditionsware (d.h. Pools, Überdachungen, Whirlpools und andere große Produkte) werden individuell nach Absprache mit dem Kunden geliefert.

16. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

§ 4 Leistungsumfang

1. Poolriese unterbreitet dem Kunden auf Anfrage ein Angebot nach dessen Vorgaben. und erarbeitet nach Auftragserteilung nach den Vorgaben des Kunden einen Bauentwurf. Der Bauentwurf ist vor Baubeginn durch den Kunden mindestens in Textform zu genehmigen.

2. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, den Bauentwurf jederzeit zu ändern. Für hierdurch entstehende Verzögerungen bei Bau- und Lieferzeiten hat Poolriese nicht einzustehen. Führt die Änderung des Bauentwurfs zu Mehr oder Minderkosten, so ist zwischen Poolriese und dem Kunden ein neuer Preis vor Ausführung der Arbeiten zu vereinbaren. Dies gilt sowohl bei vereinbartem Einheitspreis als auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung.

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gehören die folgenden Leistungen nicht zum Leistungsumfang von Poolriese:
- Das fachgerechte Erstellen der Baugrube sowie die Überprüfung der Bodenverhältnisse auf dem Baugrundstück und benachbarten Grundstücken, soweit diese Einfluss auf das Baugrundstück haben können.

- Der Frischwasser-, Wasser-, Strom- und Heizungsanschluss.
- Die Kran-, Erd- und Betonarbeiten sowie Kernlochbohrungen sowie die Abdichtung der Kernlochbohrungen.

Diese Leistungen sind ggf. gesondert in Auftrag zu geben. Übernimmt Poolriese die Ausführung einer ursprünglich nicht vereinbarten vertraglichen Leistung, so teilt Poolriese dem Kunden vor der Ausführung die hierfür zusätzlich zum vereinbarten Preis anfallende Vergütung mit. Poolriese wird mit der Ausführung nicht beginnen bevor der Kunde die Beauftragung mit den zusätzlichen Leistungen wie auch die von Poolriese veranschlagte zusätzliche Vergütung mindestens in Textform bestätigt hat.

4. Poolriese darf zur Erbringung der Leistung auch Subunternehmer beauftragen.

§ 5 Widerrufsrecht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäft

1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Poolriese GmbH
Nächst Neuendorfer Landstr. 55a
15806 Zossen
E-Mail: info@poolriese.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Poolriese GmbH
Nächst Neuendorfer Landstr. 55a
15806 Zossen
Tel. 03377-204-299-0
E-Mail: info@poolriese.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§ 6 Widerrufsrecht bei Abschluss eines Verbraucherbauvertrags
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, wenn es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650 i BGB handelt. Verbraucherbauverträge im Sinne des § 650 i BGB sind Verträge, durch die der Unternehmer (Poolriese) vom Verbraucher zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an,

Poolriese GmbH
Nächst Neuendorfer Landstr. 55a
15806 Zossen
E-Mail: info@poolriese.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen. Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Ru¨ckgew.hr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.

§ 7 Vergütung

1. Alle Preise, die auf den Online-Auftritt von Poolriese angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Durch die vereinbarte Vergütung werden die vertraglich vereinbarten Leistungen abgegolten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.

3. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt: Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise von Poolriese zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise von Poolriese (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Grundsätzlich behält sich Poolriese eine verhältnismäßige Preiserhöhung vor, wenn die Lieferung erst mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die Materialkosten im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung wesentlich gestiegen sind. Diese Preiserhöhung darf Poolriese keinen zusätzlichen Gewinn verschaffen.

4. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v.H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.

5. Für die über 10 v.H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.

6. Bei einer über 10 v.H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit Poolriese nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet.

7. Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden.

8. Weicht die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an dem vereinbarten Preis nicht zumutbar ist (§ 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.

9. Ist die Ausführung für längere Zeit unterbrochen – gleich aus welchem Grund – und die Erbringung der Leistung für Poolriese aber nicht dauerhaft unmöglich, so sind die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung erbrachten Leistungen durch den Kunden abzunehmen und zu vergüten.

§ 8 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat die für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, sich im Vorfeld über etwaige behördliche oder gesetzliche Auflagen zu informieren. Der Kunde wird dazu angehalten, notwendige Genehmigungen, die möglicherweise anfallen könnten, in Eigeninitiative einzuholen.

2. Der Kunde hat für Baufreiheit und den ungehinderten Zutritt und Zugang zur Baustelle zu sorgen. Der Kunde stellt auf eigene Kosten den Baustrom- und Wasseranschluss sowie Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch für die Bautätigkeit trägt ebenfalls der Kunde.

3. Der Kunde darf von Poolriese erstellte Bauunterlagen, Berechnungen, Skizzen, etc. ohne Genehmigung weder verändern noch veröffentlichen, vervielfältigen oder in sonstiger Weise für einen anderen als den vereinbarten Zweck nutzen.

4. Der Kunde hat die von Poolriese erbrachten Leistungen und die zur Bauausführung durch Poolriese auf die Baustelle verbrachten Gegenstände vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen.

5. Erkennt der Kunde bereits während der Ausführungen, dass Leistungen von Poolriese vertragswidrig oder mangelhaft sind oder sein könnten, so hat er dies unverzüglich gegenüber Poolriese in Textform zu rügen.

6. Poolriese weist auf folgendes hin: Ein Pool ist eine Gefahrenquelle für dessen Sicherheit der Poolbesitzer verantwortlich ist. Es obliegt dem Poolbesitzer diesen gegen Ertrinken von Personen und Haustieren zu sichern. Eine Überdachung ist hierfür zwingend notwendig. Ein nicht überdachter Pool ist wie ein offener Brunnen/Teich. Fällt man in einen Pool mit einer Folienabdeckung, so schließt sich die Folie beim Hineinfallen wie ein Sack was ein Schwimmen unmöglich macht.

§ 9 Pflichten von Poolriese

1. Erschwert oder behindert eine Anweisung oder Bauplanänderung des Kunden die Fertigstellung des Bauwerks, führt sie zu Verzögerungen oder Mehrkosten, so wird Poolriese dem Kunden in Textform vor Ausführung darauf hinweisen und seine Bedenken anzeigen. Besteht der Kunde auf seiner Anweisung oder Bauplanänderung so ist Poolriese verpflichtet, diese nach der Bedenken- und / oder Behinderungsanzeige durchzuführen, soweit hierdurch nicht gegen geltendes Recht oder behördliche Auflagen verstoßen wird. Für Nachteile, die sich für den Kunden ergeben (z. B. Zeitverzögerung, Mehrkosten, Mehraufwand) haftet Poolriese nicht.

2. Poolriese ist zur Einhaltung von Ausführungsfristen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. In einem Bauzeitenplan festgehaltene Einzelfristen gelten nur dann als verbindliche Vertragsfrist, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ist vertraglich kein Baubeginn vereinbart, so erteilt Poolriese dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform Auskunft über den voraussichtlichen Baubeginn. Der Baubeginn selbst ist dem Kunden anzuzeigen. § 650k BGB bleibt unberührt.

3. Bei Becken aus glasfaserverstärkten Kunststoff kann es mitunter zu Abweichungen vom Idealbild (z.B. Farbschattierungen und Farbabweichungen) kommen. Solche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie das optische Gesamtbild des Beckens nicht wesentlich oder in unzumutbarer Weise beeinträchtigen und/oder die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

4. Kann Poolriese vereinbarte Fertigstellungsfristen nicht einhalten, so informiert sie den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von den Umständen, die zur voraussichtlichen Nichteinhaltung der Fertigstellungsfrist führen unter Benennung eines alternativen Fertigstellungstermins.

§ 10 Haftung

1. Poolriese haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Poolriese bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Poolriese jedoch nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

3. Die Haftungsbeschränkung der vorstehenden Absätze gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen. Sie gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses fallen.

§ 11 Abnahme

1. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel an der Werkleistung von Poolriese oder der beauftragten Subunternehmer verweigert werden. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

2. Das Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn Poolriese dem Kunden nach der Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

3. Verlangt Poolriese schriftlich die Abnahme, so findet stets eine förmliche Abnahme statt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

4. Ist der Kunde ein Unternehmer, kann Poolriese verlangen, dass während der Bauzeit für in sich abgeschlossene Teile der Leistung Zwischenabnahmen durchgeführt werden.

§ 12 Gewährleistung

1. Poolriese haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von Poolriese gelieferten Waren und Dienstleistungen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel/ der jeweiligen Leistung abgegeben wurde.

2. Mängelansprüche des Kunden, sofern dieser Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Sonderanfertigungen gemäß den vom Kunden übermittelten Angaben oder Maßen haftet Poolriese jedoch nicht für Mängel, die auf Fehler oder Ungenauigkeiten in den Angaben und Maßen beruhen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber Poolriese zu rügen. So genannte „verdeckte Mängel“ sind spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn vereinbarungsgemäß an eine andere Adresse (vereinbarte Lieferadresse) als die des Kunden geliefert worden ist.

3. Ist ein Mangel unerheblich oder auf einen Umstand aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen, also namentlich auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Kunden, auf die von diesen gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffen oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet Poolriese hierfür nicht.

4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Ist der Kunde ein Unternehmer, liegt das Wahlrecht bei Poolriese. Dabei muss eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Während dieser Frist ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat Poolriese die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet Poolriese nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Poolriese vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

§ 13 Verjährung

Bei Verträgen mit Unternehmern gilt die allgemeine Verjährungsfrist von einem Jahr für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme im Übrigen ab Ablieferung. Handelt es sich bei dem Leistungsgegenstand um ein Bauwerk, eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff) oder um ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung/Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

§ 14 Zahlungsbedingungen und Aufrechnungsverbot

1. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

2. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts Abweichendes ergibt, und es sich um einen Schwimmbadverkauf einschließlich Lieferung und des Einbaus beim Kunden handelt, so sind 20% des Auftragswertes mit der Auftragserteilung, 50% nach Lieferung des Schwimmbeckens sowie 30% nach Einbau des Schwimmbeckens einschließlich der gegebenenfalls vertraglich vereinbarten weiteren Werkleistungen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Poolriese ist berechtigt zu viel gezahlte Gelder mit anderen offenen Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Auftrag, zu verrechnen. § 366 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

5. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen die Aufrechnung erklären, die unbestritten, ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn und so weit die Gegenforderungen unbestritten, ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Ist der Kunde mit der Bezahlung von Rechnungen oder der Abnahme bestellter Materialen mehr als 10 Kalendertage in Verzug, so ist Poolriese berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder alternativ Sicherheit wahlweise sowohl in Form einer Bankbürgschaft gemäß § 232 Absatz 2 BGB oder einer der in § 232 Absatz 1 BGB vorgesehenen Form zu verlangen.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger vereinbarter Entgelte verbleiben alle gelieferten Waren im Eigentum von Poolriese.

§ 16 Verbraucherinformationen nach VSBG und ODR-Verordnung

Poolriese ist weder verpflichtet noch bereit am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Information des Verbrauchers nach Eintritt der Streitigkeit: Als Verbraucherschlichtungsstelle ist gem. § 37 VSBG zuständig:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 7957940
Telefax: +49 7851 7957941
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter.de

Poolriese ist aufgrund von Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Sie können diese unter http://ec.europa.eu/odr erreichen

§ 17 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Handelt der Kunde als Unternehmer mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.

3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten.

Stand: März 2024